Gemeindezweigstelle SVA
Die Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA) ist Anlauf-, Auskunfts- und Beratungsstelle für AHV- und IV-Rentner, Ergänzungsleistungen, Krankenkassenprämienverbilligung, Nichterwerbstätige, Selbstständige und Arbeitgeber.
Als SVA-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA).
Die Gemeindezweigstelle erteilt Auskünfte, gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an die zuständige Ausgleichskasse weiter.
Informationen, Broschüren und Merkblätter sind auf der Homepage www.sva-ag.ch verfügbar.
Kontakt
Gemeindezweigstelle SVAOberdorfstrasse 222
Postfach 18
5325 Leibstadt
Tel. 056 267 63 55
sozialdienst@leibstadt.ch
Website
Öffnungszeiten
Montag | geschlossen | |
Dienstag | 9.00 - 11.30 Uhr | 14.00 - 16.30 Uhr |
Mittwoch | 9.00 - 11.30 Uhr | |
Donnerstag | 9.00 - 11.30 Uhr | |
Freitag | geschlossen |
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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