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Vereine


Der Verein erlangt mit der Gründung Rechtsfähigkeit. Dazu müssen zumindest zwei Personen Statuten erstellen und die Organe bestellen. Der Verein wird dadurch zur juristischen Person. Zwar darf ein Verein nur ideeller und gemeinnütziger Natur sein, darf jedoch zur Erreichung des Vereinsziels ein Gewerbe betreiben. Die Statuten müssen Auskunft geben über den Zweck, die Mittelbeschaffung und die Organisation des Vereins.

Hier können Sie den Belegungsplan der Mehrzweckhalle ansehen.
Belegungsplan_Mehrzweckhalle.pdf (PDF, 197.78 kB)