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Erbenverzeichnis / Erbbescheinigung

Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis wird gestützt auf die Familienscheine des/der Heimatorte/s und auf die Angaben der Erben (Adressen) ausgestellt. Nebst dem Erblasser werden die gesetzlichen Erben mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort, Wohnsitz und Adresse festgehalten.

Auf dem Erbenverzeichnis ist - im Gegensatz zur Erbbescheinigung - nicht ersichtlich, wer wirklich erbt.

Das Erbenverzeichnis kann direkt über den Onlineschalter bestellt oder am Schalter der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Erbbescheinigung

Die Erbbescheinigung geht noch einen Schritt weiter als das Erbenverzeichnis. Nebst der vorstehenden Auflistung der Erben bescheinigt das Bezirksgericht, ob eine letztwillige Verfügung vorliegt und was der Inhalt dieser ist (weitere Erben, Abweichung von der gesetzlichen Erbfolge, Vermächtnisse). Die Erbbescheinigung wird in der Regel von Banken und Versicherungen einverlangt, da nur dieses Dokument definitiv darüber Auskunft gibt, wer nun tatsächlich die Erbschaft erhält.

Zuständig für die Ausstellung von Erbbescheinigungen ist der Gerichtspräsident am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Die Erbbescheinigung kann beim Bezirksgericht Zurzach bestellt werden.

Bezirksgericht Zurzach
Hauptstrasse 50
5330 Bad Zurzach
Telefon 062 835 53 00
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