Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde
Wenn Sie innerhalb von Leibstadt umgezogen sind, ist der Umzug innert 14 Tagen am Schalter der Einwohnerdienste oder über eUmzug zu melden. Auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes müssen gemeldet werden.
Denken Sie bitte auch ans Ablesen von Wasser und Strom.
Notwendige Unterlagen
-
Meldebestätigung
-
Neuer Mietvertrag
-
Ausländerausweis (bei ausländischen Staatsangehörigen)
E-Umzug
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, persönlich am Schalter vorbeizukommen, kann der Umzug auch über eUmzug gemeldet werden. Der Mietvertrag kann mit der Umzugsmeldung direkt eingescannt und eingereicht werden. Sie können uns aber auch eine Kopie per Post oder E-Mail zustellen.
Die Meldebestätigung stellen Sie uns bitte im Original per Post zu.
Falls Sie innerhalb des Gebäudes umgezogen sind, ist eine Meldung via eUmzug nicht möglich. In diesem Fall nehmen Sie bitte mit den Einwohnerdiensten Kontakt auf oder melden den Umzug am Schalter.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Umzug ins Heim
Bei einem Umzug ins Heim ist ein Aufenthalt zu melden.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Bestätigungsformular zur Wohnadresse Minderjähriger.pdf (PDF, 6.36 kB) | Download | 0 | Bestätigungsformular zur Wohnadresse Minderjähriger.pdf |
Wohnbestätigung Full-Reuenthal.pdf (PDF, 8.47 kB) | Download | 1 | Wohnbestätigung Full-Reuenthal.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerdienste | 056 267 63 40 | einwohnerdienste@leibstadt.ch |