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Kaminfeger

Der Unterhalt von Feuerungsanlagen liegt ab 1. Januar 2022 in der Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie können die Aufgabe an eine Nutzerschaft oder Verwaltung delegieren. Sie sind verpflichtet, ihre Anlagen in zweckmässigen Zeitabständen durch eine bei der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) registrierten Fachperson reinigen und kontrollieren zu lassen. Unter den entsprechend qualifizierten und bei der AGV registrierten Kaminfegerinnen und Kaminfeger können die Hauseigentümer und Anlagebetreibenden ab 1. Januar 2022 frei wählen. Die sicherheitstechnische Wartung beinhaltet die Kontrolle und, wenn nötig, die Reinigung der Feuerungs- und Abgasanlagen. Wartungsarbeiten durch Servicefachfirmen ersetzen nicht die regelmässige Kontrolle durch den/die Aargauer Kaminfegerln.

Hier finden Sie alle Fachpersonen mit Befugnis zur Reinigung und Kontrolle von Abgas- und Feuerungsanlagen im Kanton Aargau sowie deren Betriebszugehörigkeit.